Inhaber
RED Film Studio e.U.
Mitglied der WK Vorarlberg,
Filmproduktion
Kontakt
Dr. Anton Schneider Str. 28b
6850 Dornbirn
ATU69401925
Registereintrag
Registergericht: Landesgericht Dornbirn
Rechtsform: Einzelunternehmen
Webservices
c2h.at
Sie ist/ sind urheberrechtlich geschützt und darf/ dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers verwendet werden
© RED Film Studio
Die Aufnahme(n) darf (dürfen) zu folgenden Zwecken verwendet (veröffentlicht) werden: Facebook/ RED Film Studio - Instagram/ RED Film Studio - Youtube/ RED Film Studio - Vimeo/ RED Film Studio
Alle sonstigen Rechte an der/den Aufnahme(n) bleiben beim Urheber. Die oben ausgewiesenen Nutzungsbewilligungen gelten erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars als erteilt. Im Übrigen gelten die unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart.
Bearbeitungsdauer: ca. 2-4 Wochen
Änderungen durch Kundenwunsch werden nur 1 mal kostenlos gestattet, bei weiteren Änderungen können Kosten anfallen. (Nur mit Absprachen mit dem Urheber).
Allgemeine Geschäftsbedingungen des RED Film Studio
§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für den Geschäftsverkehr des RED Film Studio Yildirim Yildiz, Dr. Anto-Schneider-Straße 28b, 6850 Dornbirn, (im Folgenden: „YY“, Übergeber, Auftragnehmer, wir oder uns bezeichnet), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Vertragspartner wird nachfolgend „Auftraggeber“/“Kunde“/„Übernehmer“ oder „Vertragspartner“ genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, insbesondere Verträge, Sub-/Aufträge, Nach-/Lieferungen, Absprachen und Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit den Leistungen/Verkäufen/Bearbeitungsaufträgen uä mit YY getroffen werden, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insb. allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen vom Vertragspartner werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von YY ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Im Zweifel gelangen die gegenständlichen AGB zur Anwendung. Diese AGB wurden dem Vertragspartner vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht und sind auf der Homepage des YY jederzeit abrufbar. Mit Vertragsabschluss, spätestens mit Inanspruchnahme der Leistungen des YY, gelten die AGB als angenommen und werden Bestandteil des Vertrages zwischen dem Vertragspartner und YY.
Die Mitarbeiter von YY sind weder berechtigt, noch bevollmächtigt, über das vereinbarte Vertragsverhältnis bzw. diese AGB hinausgehende oder abändernde (gesonderte) Vereinbarungen mit dem Vertragspartner zu treffen bzw. diesem Zusagen zu erteilen. Solche (gesonderte) Vereinbarungen oder Zusagen sind nur dann verbindlich und rechtswirksam, wenn sie vom Geschäftsinhaber YY binnen 14 Tagen schriftlich dem Vertragspartner bestätigt werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag
§ 2.1 Angebot, Änderungen, Informations- und Mitwirkungspflicht
Angebote von YY sind – wie auch Angaben und Abbildungen in Katalogen/Prospekten/Preislisten udgl - freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Die Bestellung/Auftragserteilung des Vertragspartners gilt erst mit der Auftragsbestätigung als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt. Ein Vertrag kommt unter den von YY angebotenen Bedingungen (auch konkludent) zustande, wenn der Kunde nach Erhalt des Angebotes die Leistungen des YY ohne schriftliche Beanstandung in Anspruch nimmt.
Der Leistungsumfang ist im Angebot des YY ausführlich aufgelistet und vom Vertragspartner zuvor eingesehen worden.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen und zweckdienlichen Informationen und Unterlagen für die Angebotserstellung und Vertragserfüllung sowie Leistungen der YY vor Vertragsabschluss vorzulegen, mitzuteilen und mitzuwirken, andernfalls sämtliche Nachteile und Mehrkosten zu seinen Lasten gehen.
Eine gesicherte Angebotsstellung ist idR erst nach Besichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort und den einzelnen Umständen möglich, was oft nicht im Vorfeld möglich ist. Der Vertragspartner ist verpflichtet, YY im eigenen Interesse vor Erstellung des Angebotes den tatsächlichen Umfang des Auftrages detailliert bekannt zu geben. Eine Änderung des Auftragsvolumens ist daher möglich und akzeptiert der Vertragspartner dadurch entstehende, sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungsverpflichtungen von YY, welche vom Kunden gesondert angemessen zu bezahlen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Vorfeld des Vertragsabschlusses von YY vorgenommenen Annahmen über das Auftragsvolumen und den genauen Örtlichkeiten – auch auf Wunsch des Kunden oder wetterbedingt - von den Annahmen im Angebot abweichen können. Die für YY nicht vorhersehbaren Änderungen und Mehraufwendungen sind vom Kunden gesondert angemessen zu bezahlen.
Ergeben sich vor Ort (zB aufgrund von Planabweichungen) notwendige Anpassungs-, und Änderungs- sowie weitere vom Kunden zu tätigende Vorbereitungsarbeiten oä, hat der Vertragspartner diese auf seine Kosten gesondert und rechtzeitig - vor Anfahrt des YY- auszuführen, sodass eine unbeeinträchtigte Leistung durch YY möglich ist. Solche, oder ähnliche Arbeiten/Leistungen sind jedenfalls nicht vom Vertrag mit YY umfasst.
§ 2.2 Kostenvoranschlag, Planunterlagen
Ein Kostenvoranschlag wird von YY nach bestem Fachwissen und den Angaben/Informationen des Vertragspartners erstellt. Es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden, da sich aufgrund der vor Ort befindlichen Situation Änderungen ergeben können. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird YY den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
Es besteht für den Vertragspartner die Möglichkeit das angenommene Auftragsvolumen innerhalb von 7 Tagen kostenfrei abzuändern. Nach 7 Tagen kann der Vertrag bzw. das Auftragsvolumen nicht mehr abgeändert werden. Sollte der Kunde dennoch nach dieser Frist auf eine Abänderung des Auftrages bzw. des Auftragsvolumens bestehen, so ist dies nur mit Zustimmung des YY und einer Abschlagszahlung/Pönale von 50 % des reduzierten Auftragsvolumens möglich.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden (gem. Preisliste des YY). Sollte sich der Kostenvoranschlag aufgrund von erforderlich gewordenen Tätigkeiten/Änderungen/Leistungen uä aufgrund von unvorhersehbaren oder vom Vertragspartner nicht mitgeteilten Umständen ändern, so sind diese Leistungen nicht im Kostenvoranschlag beinhalten, weshalb ein angemessenes Entgelt gebührt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Kostenvoranschläge sind, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, entgeltlich und wird eine Pauschale iHv EUR 200,00 zzgl. 20 % USt und bei Besichtigung vor Ort zusätzlich eine Fahrpauschale iHv EUR 150,00 zzgl. 20 % USt verrechnet. Diese Beträge stehen bei einem Rücktritt durch den Kunden jedenfalls zu.
Nachfolgende Ergänzungen oder Abänderungen und damit verbundene Mehrkosten sind vom Vertragspartner zu tragen.
§ 3 Geheimhaltung, Datenschutz, urheberrechtliche Bestimmungen, Nutzungsrechte, Zustimmungserklärung
Angebote, Ausführungsunterlagen, Muster, Kataloge, Abbildungen sowie sonstige technische Unterlagen udgl von YY bleiben geistiges Eigentum von YY und unterliegen den einschlägigen urheber- und immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb und Datenschutz.
Lichtbilder, Skizzen und Entwürfe sowie überhaupt alle Unterlagen, welche von YY stammen, dürfen – außer bei ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von YY – weder außerhalb des Vertragsverhältnisses verwendet und/oder an Dritte weitergegeben oder in Sozialmedien udgl veröffentlicht werden, soweit dies nicht gesondert vereinbart und das Honorar bereits vollständig an YY bezahlt wurde. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe idH von 2.000,00 zzg. 20 % USt vereinbart, welche sofort zur Gänze zur Zahlung an YY fällig ist. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatz- und Unterlassungsanspruchs bleibt hiervon unberührt.
Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von YY zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zur YY bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von YY Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiteres verpflichtet sich der Vertragspartner Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 2 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit YY oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für 2 Jahre nach Angebotslegung von YY aufrecht.
Der Vertragspartner stimmt ausdrücklich zu, dass seine mit dem erteilten Auftrag im Zusammenhang stehenden (auch personenbezogenen) Daten zum Zweck der Vertragserfüllung verarbeitet und an mit YY verbundene Unternehmen und Erfüllungsgehilfen auf elektronischem Wege übermittelt werden. Diese Zustimmung kann vom Vertragspartner jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Der Vertragspartner stimmt ausdrücklich zu, dass YY die erstellten Gewerke/Lichtbilder und Dateien unentgeltlich für eigene Werbezwecke veröffentlichen, verarbeiten, versenden und auch auf der eigenen Homepage verwendet darf. Dies gilt ausdrücklich auch für Lichtbilder, auf welchen die abgebildete Person eindeutig erkennbar ist (gem. § 78 Abs 1 UrhG), wobei auch diese Zustimmung jederzeit widerrufen werden.
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des YY (gem. §§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem YY zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei vollständiger Zahlung des Honorars durch den Vertragspartner und nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt.
Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Veröffentlichung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk deutlich und gut lesbar (sichtbar) direkt am Lichtbild/Foto anzubringen wie folgt: Foto: © Yildirim Yildiz, Dr. Anto-Schneider-Straße 28b, 6850 Dornbirn, und sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung.
Die volle Nutzungsbewilligung an den Gewerken des YY wird dem Vertragspartner (gem. Punklt § 3.) sohin erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars (auch für Mehrleistungen etc) und der ordnungsgemäßen Herstellerbezeichnung/Namensnennung erteilt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind in EURO angegeben und sind mit den Zahlungsmodalitäten bereits im Angebot, spätestens im vorgelegten Vertrag festgehalten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt. Abzüge sind ohne eine gesonderte Vereinbarung jedenfalls unzulässig und unwirksam. Abweichende Zahlungskonditionen bedürfen der schriftlichen und firmenmäßig erfolgten Bestätigung des YY. Zahlungen des Vertragspartners gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf dem Geschäftskonto von YY als geleistet und werden zuerst für Spesen, Kosten und Mahngebühren sowie Verzugszinsen angerechnet.
Preisgarantien werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und höchstens für 1 Jahr ab Vertragsabschluss gewährt. Nach 1 Jahr ab Vertragsabschluss gilt die Preisgarantie nicht mehr und können auch wesentliche Preiserhöhungen bis höchstens 35 % des Auftragsvolumens entstehen.
Die Preise gelten „Ab Werk“ bzw. „ex works“ und beinhalten nicht die Kosten für Transport, Montage oder Aufstellung, dies soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. In Durchführung des Auftrages anfallende Reisekosten und Spesen sind vom Vertragspartner neben dem vereinbarten Preis zu tragen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig. Im Falle der Vereinbarung von Teil-/Ratenzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminsverlust steht YY das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware/Gewerke/Fotos/Lichtbilder/Dateien etc ohne Rücktritt vom Vertrag in Verwahrung zu nehmen und jede weitere Tätigkeit zu verweigern, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist. Im Falle der Zurückbehaltung der Leistungen der YY hat der Vertragspartner keinerlei Ansprüche und haftet selbst für daraus resultierende Nachteile und Folgen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen für Verbraucher 4 % p.a. und für Unternehmer 9,2 % p.a. vereinbart.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners kann YY vom Vertrag ohne jeden Rechts- und Schadenersatzanspruch des Vertragspartners zurücktreten.
§ 5 Erfüllungsort und Gefahrtragung
Erfüllungsort ist soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist der Sitz von YY, Dr. Anto-Schneider-Straße 28b, 6850 Dornbirn.
Kosten und das Risiko des Transportes sowie der Zwischenlagerung von Gegenständen des Vertragspartners trägt der Vertragspartner. Für frustrierte An- und Abfahrten samt Lieferungen des YY wird je Fahrt eine Pauschale iHv EUR 150,00 zzgl. 20 % USt verrechnet.
Sollte der Vertragspartner die Waren/Leistungen/Dateien nicht zum vorgesehenen/vereinbarten Zeitpunkt entgegennehmen, so haftet YY nicht für nachträglich eintretende Umstände, welche diese Gewerke beeinträchtigen/beschädigen oder vernichten. Für eine Zwischenlagerung/Zwischenspeicherung durch YY oder Dritte hat der Vertragspartner die Kosten, welche zumindest EUR 70,00/Monat betragen, zu tragen.
Für die räumlichen und technischen Voraussetzungen sowie für die Einhaltung des Zeitplanes (besonders der pünktliche Beginn) hat der Vertragspartner Sorge zu leisten und haftet YY diesbezüglich nicht. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass von Seiten des Vertragspartners zum frühestmöglichen Zeitpunkt sicherzustellen ist, dass vor allem die abzubildenden Dinge und ihre Bestandteile sach- und fachgerecht vorbereitet sind. Sollten diese ungeeignet sein, ist dies YY vor Vertragsabschluss und Anfahrt mitzuteilen. Sollte eine solche „Problematik“ vor Ort vorliegen, wird darauf hingewiesen, dass eine ordnungsgemäße/uneingeschränkte Leistung für YY nicht möglich ist und eine trotzdem gewünschte Leistung durch den Vertragspartner samt damit allen verbundenen nachteiligen Folgen ausschließlich auf Kosten, Verantwortung und Risiko des Vertragspartners gehen und von diesem alleine zu tragen sind, sodass YY diesbezüglich keinerlei Haftung trifft. Schon aus diesem Grunde ist es auch unerlässlich, dass der Vertragspartner alle notwendigen und erforderlichen Informationen und technischen Gegebenheiten, (insbesondere hinsichtlich eines ordnungsgemäßen Anschlusses der Geräte) relevant sein können, YY frühzeitig zur Verfügung stellt. Solche, oder ähnliche Informationen sind YY vom Vertragspartner jedenfalls bereits vor Bestellung von Teilen und Produkten beim Produzenten zur Verfügung zu stellen. Allfällige mit den hier vereinbarten Informationspflichten des Vertragspartners verbundenen, nachteiligen Folgen bzw Schäden sowie allfällige Mehrkosten sind vom Vertragspartner zu tragen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt,
Sämtliche Lieferungen, Waren, Teile, Produkte, Lichtbilder, Dateien und Leistungen von YY bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Honorars (sohin auch jener durch Änderungen und Mehrleistungen) das Eigentum von YY.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Vertragsgegenstände der YY zu. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Vertragspartner weder über den Vertragsgegenstand verfügen, verbreiten, bearbeiten, verarbeiten, noch Dritten vertraglich ein Nutzungsrecht am Kaufgegenstand einräumen oder diese auf welche Art auch immer veröffentlichen.
Im Falle der Insolvenz/ des Konkurses des Vertragspartners ist YY ermächtigt, sämtliche Leistungen einzustellen und tritt Terminsverlust ein. Dies soweit der Masseverwalter nicht in den Vertrag eintritt und eine Sicherheitsleistung sichergestellt ist.
§ 7 Abnahme und Teillieferung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von YY zur Verfügung gestellten Lieferungen/Dateien und Leistungen ohne Verzug abzunehmen. Mit der Lieferung „Ab Werk“ bzw „ex works“ gelten gelieferte Waren bzw Software/Dateien als abgenommen. Für die Empfangseinrichtungen und Eignung dieser ist der Vertragspartner eigenverantwortlich.
Sollte aufgrund von Umständen, die beim Vertragspartner liegen, eine Änderung des Termins oder der Fristen erforderlich sein, so ist dies im Einvernehmen mit YY zwar möglich. In diesem Fall ist jedoch ein Ersatztermin spätestens innert 4 Monaten (ab vereinbartem Terminbeginn) zu vereinbaren. Sollte der Vertragspartner innerhalb dieser 4 Monate keinen Ersatztermin wahrnehmen oder vereinbaren, so ist das Honorar/der Werklohn hierfür an YY zu bezahlen und treffen YY keine weiteren Pflichten mehr. Ein Rückforderungsanspruch des Vertragspartners besteht in solch einem Fall nicht.
Stellt der Vertragspartner nach Abnahme wesentliche Mängel fest, so ist er berechtigt, diese im Rahmen der Gewährleistung durch YY beheben zu lassen. Lieferungen und Leistungen der YY sind stets teilbar. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig.
§ 8.1 Lieferzeit, Lieferverzug
Die Fristen und Termine werden von YY nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich (als Fixtermin) vereinbart wurden, stets unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Vertragspartner bzw. Richtgrößen. Jede Verzögerung aufgrund von Umständen, die beim Vertragspartner und seiner Gehilfen liegen, werden nicht in die Lieferzeit eingerechnet. Hat der Vertragskunde einen Fixtermin für eine Veranstaltung uä vereinbart, so sind sämtliche mit der Änderung und Verzögerung verbundenen Nachteile vom Vertragspartner zu tragen, sohin auch die frustrierten Aufwendungen und Fahrten gesondert zu bezahlen.
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner wegen Lieferverzugs ist – ohne jeden daraus ableitbaren Schadenersatzanspruch des Vertragspartners - nur bei vollständiger Erfüllung aller Verpflichtungen durch den Vertragspartner (insbesondere vereinbarter Vorauszahlungen uä) unter Setzung einer angemessenen - zumindest 8-wöchigen - Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.
Im Falle höherer Gewalt oder einer bei YY oder einem Gehilfen eintretende Betriebs-/Produktions- und Lieferstörung, welche YY ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Lieferung/Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, verlängern sich die oben genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen, wobei eine Verlängerung bis zumindest 2 Monate noch als angemessen vereinbart gilt.
Für einen Lieferverzug aufgrund von Einflüssen der COVID-Pandemie übernimmt YY keine Haftung und wird einvernehmlich vereinbart, dass gleichwertige Ersatzvornahmen nach Möglichkeit vorgenommen werden dürfen, wobei in solchen Fällen auch eine Verlängerung der Lieferfrist bis zumindest 3 Monaten als sachlich gerechtfertigt und gestattet gilt.
Bei Verzögerungen, die aufgrund von nicht vereinbarten/ dem YY nicht mitgeteilten Umständen oder Beschaffenheit der Örtlichkeiten und Anschlüsse entstehen, gehen sämtliche Nachteile zu Lasten des Vertragspartners, weil dieser stets vor Anfahrt des YY für einen einwandfreien Zustand zur Herstellung des Werkes und Erbringung der Leistungen des YY rechtzeitig Sorge zu leisten hat.
§ 8.2 Annahmeverzug, Rücktritt, Lagerkosten und Pönale
Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Waren/Leistungen/Gewerke werden höchstens für die Dauer von 8 Wochen und auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners gelagert/gespeichert, wofür YY eine Lagergebühr von EUR 70,00 zzgl. 20 % USt pro angefangenem Monat in Rechnung stellt. Gleichzeitig ist YY berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten/zu vernichten. In solch einem Falle oder im Falle eines solchen Rücktritts von YY gilt eine Konventionalstrafe von 25 % des Rechnungsbetrages, zzgl. 20% USt, ausdrücklich als angemessen vereinbart und innert 7 Tagen zur Zahlung fällig.
Im Falle eines Rücktritts durch den Vertragspartner vor Beginn des 6. Monats (bis zum vereinbarten Termin) fallen keine Stornogebühren an, wobei die Pauschale iHv EUR 200,00 + 20% USt für die Vertragserstellung und Bearbeitung sowie die Fahrtkostenpauschale iHv EUR 150,00 + 20 %USt jedenfalls vom Vertragspartner zu bezahlen sind. Sollte ein Rücktritt des Vertragspartners zwischen dem 6. und 1. Monat vor Beginn des vereinbarten Termins erfolgen, hat der Vertragspartner eine Pönale iHv 50 % des vereinbarten Preises, und im Falle eines Rücktritts innerhalb 30 Tage vor dem vereinbarten Termin den Gesamtbetrag an YY zu bezahlen. Dies wird im Hinblick darauf, dass YY bei so einem kurzfristigen Rücktritt die bereits abgesagten Anfragen aufgrund von (vermeintlichen) Terminkollisionen verloren hat, als sachlich gerechtfertigt und angemessen vereinbart.
§ 9 Gewährleistung, Untersuchungspflicht und Löschung der Daten
Sämtliche Waren/Produkte/Dateien und Gewerke sind vom Vertragspartner entsprechend den Betriebsangaben und technischen Vorschriften entsprechend zu verwenden. Die Dateien werden dem Kunden grundsätzlich nur einmal übermittelt. Für die Empfangseinrichtungen und deren Eignung ist der Vertragspartner eigenverantwortlich. Bei eigenmächtiger Änderung der Lieferungen und Leistungen des YY wird eine Gewährleistung ausgeschlossen.
Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, spezifiziert und schriftlich spätestens innert 3 Tagen ab Übergabe zu rügen. Mangels Rüge innert dieser Frist gilt das Gewerk bzw die Leistung von YY als genehmigt und vollständig erbracht. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
Am 4. Tag nach Übergabe an den Vertragspartner werden die Daten von YY gelöscht, soweit keine Mängelrüge bis dahin einlangt. Sämtliche daraus folglich resultierenden Schäden gehen zu Lasten des Vertragspartners und übernimmt YY keinerlei Haftung. Daher ist eine Speicherung durch den Vertragspartner eigenverantwortlich sicherzustellen.
Das Vorliegen von Mängeln und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Sämtliche Folge-/Schäden, welche aufgrund verspäteter Rüge entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartner.
YY ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
Sofern YY Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese nach Aufwand verrechnet.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung/Leistung. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb der Gewährleistungsfristen gerichtlich gelten zu machen, soweit sie von YY nicht ausdrücklich anerkannt werden.
§ 10 Schadenersatz
YY übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, welche im Rahmen der Leistungen bei Veranstaltungen oder sonst vor Ort auftreten, sofern diese nicht von YY verursacht und verschuldet wurden. Es dürfen keine anderen Personen außer Gehilfen des YY in die Nähe der Einrichtungen und Gegenstände des YY, wofür der Vertragspartner stets Sorge zu leisten hat. Hierzu wird vereinbart, dass der Vertragspartner seine Gehilfen und Gäste etc dazu anzuleiten hat, nicht in die Nähe der technischen Einrichtungen des YY zu kommen und besonders auf Kabel und Leitungen Acht zu geben.
Zum Schadenersatz ist YY in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet und ist dieser mit höchstens EUR 3.000,00 begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet YY ausschließlich für Personenschäden.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet YY nicht.
Die Haftung verjährt gegenüber Unternehmern in 6 Monaten ab Kenntnis des Vertragspartners von Schaden und Schädiger.
§ 11 Gerichtsstand und Rechtswahl
§ 11.1 Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von YY vereinbart. Dies gilt auch, wenn YY Leistungen für den Vertragspartner außerhalb von Österreich erbringt. Gegenüber Verbrauchern wird ausdrücklich festgehalten, dass für den Gerichtsstand der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehende Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthaltsort laut Vertrag heranzuziehen ist.
§ 11.2 Rechtswahl, Vertragssprache
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist ausschließlich die deutsche Sprache.
§ 12 Weitere Bestimmungen
§ 12.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gem. Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
§ 12.2 Formerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Elektronische Vertragserklärungen, andere rechtlich erhebliche elektronische Erklärungen und elektronische Empfangsbestätigungen gelten als zugegangen, wenn sie die Partei, für die sie bestimmt sind, unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann. Für die Fristgerechtheit und Wirksamkeit von Erklärungen ist deren erfolgter Zugang im Sinne dieser Bestimmung maßgebend. Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der Übersichtlichkeit und interpretieren, begrenzen oder beschränken die jeweiligen Bestimmungen nicht.
§ 12.3 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
§ 12.4 Subunternehmer, Vermittlung Dritter
Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig.
Sofern YY auf Wunsch des Vertragspartners Leistungen Dritter vermittelt, so haben diese eine eigene Vereinbarung abzuschließen und haftet YY in keiner Weise für die Leistungen des Dritten. Für die Konditionen und Details haben der Dritte und der Vertragspartner gesonderte Vereinbarungen zu treffen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Bestätigung
Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, die AGBs des YY zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. (kann auch vor der Auftragsbestätigung angeführt werden)Der Verbraucher kann von jedem Außergeschäftsraumvertrag (iSd § 3 Z 1 FAGG) ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 Abs 1 FAGG). Die Frist dafür beträgt 14 Kalendertage und beginnt beim Bauvertrag mit dem Vertragsabschluss zu laufen (§ 11 Abs 2 Z 1 FAGG). Die Frist verlängert sich aber auf zwölf Monate, wenn der Unternehmer das in § 4 Abs 1 Z 8 FAGG vorgesehene Rücktrittsformular dem Konsumenten nicht übergeben hat; übergibt er es nachträglich, so läuft die Frist 14 Kalendertage ab der Übergabe des Formulars (§ 12 FAGG). Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch gem. § 18 Abs 1 Z 3 FAGG nicht bei Waren oder Dienstleistungen, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden (wie zB Maßküchen).
Das Gesetz (BGBl I 2014/33) enthält im Anhang Musterformulierungen, die im Folgenden für Aufträge an YY adaptiert sind.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Namen (genaue Angabe des Firmenwortlauts), Anschrift (Postanschrift), Telefonnummer und E-Mail-Adresse mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen den Kaufpreis, weilchen wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Dies soweit es sich nicht um vom Rücktrittsrecht ausgeschlossene Lieferungen/Dienstleistungen handelt. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion ein- gesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, auf Ihre Kosten an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück
An: Das RED Film Studio Yildirim Yildiz, Dr. Anto-Schneider-Straße 28b, 6850 Dornbirn
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: …………………………………………………………………………………………………………………………........
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Bestellt am: …………………………….
Name des/der Verbraucher(s): ……………………………………………………………………………………………………………………………
Anschrift des/der Verbraucher(s): ………………………………………………………………………………………….……..……………………
Unterschrift des/der Verbraucher(s): ………………………………………………………………………………………………………………….
Datum: ……………………………………………………………………………………………………………………….